Machen Sie malwieder Urlaub auf Gran Canaria. Ihr Koffer ist schon da!

Inselkofferraum vorläufige AGB`s

1. Grundsätzliches:

Inselkofferraum wird eine ein Personenfirma oder spanische GmbH die endgültige Form ist noch nicht festgelegt. Bis Dahin haftet der Eigentümer.

2. Zweck:

Die Firma ist zur Aufbewahrung von Gepäck für Urlauber auf Gran Canaria. Es werden die persönlichen Sachen aufbewahrt die der Kunde uns bis zu seiner Ankunft oder Kündigung des Vertrags überlässt.

3. Ablauf:

Bei Überlassung der persönlichen Dinge wird eine Aufbewahrungszeit von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen. Die Aufbewahrungszeit kann durch Überweisung oder Bar des entsprechenden Betrages jederzeit verlängert werden. Um das Gepäck pünktlich und zur Zufriedenheit zum Quartier zu bringen muss mindestens 3 Tage vorher Ankunftszeit und Ort bekannt sein, die Lieferung erfolgt dann an diesem Tag.

Inselkofferraum ist bemüht etwa zeitgleich mit Ihrer Ankunft im Quartier da zu sein. Die Übergabe sollte persönlich erfolgen. Soweit ein Abstellen im voraus (max. 6 std) möglich ist bitte mit Angabe von Ansprechpartnern.

Die Abholung erfolgt am Abreisetag in der Unterkunft, dies sollte auch persönlich erfolgen kann aber auch in Absprache mit dem Unterkunftsbetreiber abgeholt werden dies wird dann individuell abgesprochen.

Das Gepäck kann auch in der Geschäftsstelle von Inselkofferraum abgeholt oder gebracht werden.

Die Zahlung erfolgt im voraus per Überweisung oder bar bei Übergabe. Kartezahlung befindet sich im Aufbau. Das Gepäck wird ausschließlich an den Eigentümer ausgehändigt. Dazu ist der Ausweis oder ein Lichtbildvergleich, der von Inselkofferraum gemacht wird, erforderlich.

Das Gepäck wird bis zu einem Jahr gelagert. Ein Gepäckeinheit sollte nicht mehr als 25kg oder 100L haben. Der im Vertrag festgelegt Preis setzt sich zusammen aus Kofferanzahl, Koferlagerungszeit, Dienstleistungen wie Reinigung und evtl. einer Vericherungspauschale.

Es wird angestrebt das Gepäck bei gemäßigten Temperaturen und trocken zu lagern und für eine entsprechende Lüftung zu sorgen. Der Lagerort wird regelmäßig von Staub und Schmutz gereinigt. Es wird Vorsorge gegen Ungeziefer getroffen, die sich auch umweltverträglich ist und keine Schäden nach außen oder am Gepäck verursachen.

Im Fall dass, die Aufbewahrung vom Kunden vorzeitig beendet wird trägt dieser die Kosten für den Versand. Im Voraus bezahlte Leistungen können hier angerechnet werden.

Wenn Gepäckeinheit nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht abgeholt werden, verbleiben diese bis zum Ausgleich noch ausstehender, im Vertrag vereinbarter Beträge, in Verwahrung. 12 Monate nach Ende der Vertragslaufzeit ohne Kostendeckung, geht das Gepäck dann ins Eigentum von Inselkofferraum über. Im Falle einer Schließung von Inselkofferraum trägt Inselkofferraum die Kosten für das Übersenden des Gepäcks an den Kunden.

Kleidung die gewaschen wird, muss separat verpackt sein. Die Waschpauschale bezieht sich pro Gepäckeinheit, nur auf Maschinenwäsche die bei 30- 95 Grad gewaschen werden darf. Kleidung die eine besondere oder chemische Reinigung erfordern müssen extra vergütet werden. Die Haftung obliegt dann dem Reinigungsunternehmen. Maschinenwäsche wird nach Temperatur sowie Farbe getrennt und nach Etikett gewaschen.

Es ist angestrebt Antiallergiewaschmittel zu verwenden trotzdem ist im Fall von Allergie und Unverträglichkeit vor dem Waschen aufmerksam zu machen oder besondere Wünsche im voraus mitzuteilen.

Sondergepäck wie Fahrrad, Surfbrett oder Taucherausrüstung werden gesondert gesichert und Versichert, auch hier kann eine extra Versicherungspauschale anfallen.

4. Sicherheit:

Für jeden Kunden gibt es eine Kartei mit der vollständigen Anschrift und Lieferadresse, im Fall das Gepäck zurückgeschickt werden muss. Weiter ein Lichtbild oder Personalausweisnummer der Eigentümer um eine sicher Übergabe zu gewährleisten. An der Kartei wird falls vorhanden eine Kopie der Gepäckliste angeheftet.

Es wird eine Versicherung abgeschlossen die das Gepäck gegen Diebstahl, Brand oder Beschädigungen versichert. Nach Eintritt eines solchen Falles wird der Kunde umgehend informiert. Bei Vollverlust ohne Inhaltsangaben ist angedacht einen Festbetrag zwischen 200 und 500 € angedacht. Bei Nachweis von wertvolleren Sachen der entsprechende Zeitwert.

Hierfür kann eventuell eine extra Versicherungspauschale erhoben werden. Das Gepäck wird unzugänglich für unbefugte Personen aufbewahrt der Lagerort wird gesichert gegen Einbruch und zusätzlich mit einer Alarmanlage versehen. Befugte Personen sind ausschließlich der Firmeneigentümer und Personal die bei Inselkofferraum angestellt sind. Befugtes Personal hat jederzeit das Recht, bei Verdacht, die Koffer zu öffnen und auf Gefahren oder Illegale Sachen zu durchsuchen.

Die Wahrung der Privatsphäre hat hierbei oberste Priorität.

Inselkofferraum darf zuständigen Behörden bei rechtlicher Grundlage Einblick in das Gepäck gewähren. Wertgegenstände müssen angegeben werden und auf Wunsch separat in einem fest eingebautem Tresor gelagert. Es dürfen keine illegalen Dinge (Drogen, Artefakte, Diebesgut etc.) oder Geld im Gepäck sein auch dürfen keine Lebensmittel eingelagert werden.

5. Vermietung:

Gegenstände die bei Inselkofferraum für eine bestimmten Zeitraum gemietet werden, werden im Voraus bezahlt inklusive einer Kaution in Höhe des Sachwertes, die im Fall von Schäden bei unsachgemäßer Behandlung oder Verlust anteilig oder komplett einbehalten werden kann.

6. Daten:

Daten werden nicht an dritte weitergegeben.

7. Ausnahme:

Eine nach spanischer Rechtsform begründete Anordnung zur Aufklärung einer oder mehrerer Straftaten. Die vorläufigen AGB`s werden bis zur endgültigen Eröffnung weiter bearbeitet und ergänzt. Insbesondere die Versicherungsangelegenheiten sind abhängig von dem Versicherungsunternehmen und deren Richtlinien. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen von Spanien und der Insel Gran Canaria.